


Die osteopathische Behandlung kann in verschiedenen sensiblen Lebensphasen unterstützend wirken – von der Zeit des Kinderwunsches über die Schwangerschaft bis hin zur Behandlung von Säuglingen und Kindern. Dabei steht stets der Mensch in seiner individuellen Entwicklung und seinem funktionellen Gleichgewicht im Mittelpunkt.
Kinderosteopathie
Die Kinderosteopathie ist eine sanfte, manuelle Therapieform, die speziell auf die Bedürfnisse von Säuglingen und Kindern abgestimmt ist. Während Schwangerschaft und Geburt wirken unterschiedliche Kräfte auf den kindlichen Körper, die zu Spannungen oder funktionellen Einschränkungen führen können.
Ziel der Behandlung ist es, diese Spannungen zu erkennen und zu lösen, um die natürliche Entwicklung, Beweglichkeit und Regulation des Kindes zu unterstützen.
Kinderwunsch
Im Rahmen eines bestehenden Kinderwunsches kann die Osteopathie dazu beitragen, die Voraussetzungen für eine Schwangerschaft zu verbessern. Durch die Behandlung von Spannungen im Becken, der Wirbelsäule und im viszeralen System können Durchblutung, hormonelle Regulation und die funktionelle Beweglichkeit der beteiligten Strukturen positiv beeinflusst werden.
Auch im Zuge einer geplanten künstlichen Befruchtung kann die osteopathische Behandlung unterstützend wirken. Ziel ist es, den Körper bestmöglich auf die Einnistung vorzubereiten, günstige Bedingungen für das Einsetzen der befruchteten Eizelle zu schaffen und das Bestehen der Schwangerschaft zu unterstützen.
Schwangerschaft
Während der Schwangerschaft unterliegt der Körper großen körperlichen und hormonellen Veränderungen. Die osteopathische Behandlung kann dabei helfen, Beschwerden wie Rücken- oder Beckenschmerzen zu lindern, die Anpassungsfähigkeit des Körpers zu unterstützen und das allgemeine Wohlbefinden zu fördern.
Dabei wird stets sanft und individuell auf die jeweilige Phase der Schwangerschaft eingegangen.
Alle Behandlungen erfolgen achtsam, individuell und orientieren sich an den jeweiligen Bedürfnissen von Mutter und Kind.
Kosten & Kostenübernahme
Die osteopathische Behandlung kostet 115 Euro pro Stunde.
Säuglinge & Kinder bis 3 Jahre (ab dem 2. Termin): 30 Minuten – 60 Euro
Die Abrechnung erfolgt unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Ihre Krankenkasse und ist direkt nach der Behandlung zu begleichen.
Meine osteopathische Ausbildung ist von den Krankenkassen anerkannt. Viele gesetzliche und private Krankenkassen beteiligen sich daher – je nach individuellem Tarif und Versicherungsmodell – teilweise oder vollständig an den Kosten für osteopathische Behandlungen.
In der Regel ist hierfür eine ärztliche Empfehlung oder ein Privatrezept erforderlich.
Bitte informieren Sie sich vorab direkt bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Voraussetzungen und den Umfang der Kostenübernahme.